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Der Ablauf

Die AnwVS bietet Ihnen als Kanzlei eine umfassende Dienstleistung an, die Sie entlastet und Ihren Kanzleibetrieb erfolgreicher und effizienter macht.

Sie können zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
Das offene Verfahren (mit Zustimmungs- und Abtretungserklärung)
    Unser Kernangebot ist die Abwicklung Ihrer gesamten Rechnungen. Ihr Mandant unterschreibt die Zustimmungs- und Abtretungserklärung und Sie melden Ihren Mandanten bei uns an. Wir teilen Ihnen in der Regel binnen 24 Stunden mit, ob wir diese Forderung ankaufen. Sie wissen also zu Mandatsbeginn, ob Sie Ihr Honorar erhalten.
    Reichen Sie Ihre Rechnung bei AnwVS ein. Die Auszahlung Ihrer Kostennote erfolgt von uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Wir überwachen den Zahlungseingang und mahnen bei Nichtzahlung.
    Außenstände, Mahnwesen und Probleme bei der Liquiditätsplanung gehören der Vergangenheit an.
Das stille Verfahren (ohne Zustimmungs- und Abtretungserklärung)
    Melden Sie Ihre Mandanten bei Mandatsannahme an. Wir teilen Ihnen in der Regel binnen 24 Stunden mit, ob wir diese Forderung ankaufen. Wie gewohnt senden Sie die Rechnung und wenn nötig auch die Mahnungen an Ihren Mandanten. Die AnwVS tritt erst in Erscheinung, wenn Ihr Mandant die Honorarforderung nicht ausgleicht.
    Je nach Tarif zahlen wir sofort bei Versand der Rechnung Ihr Honorar an Sie aus oder nachdem Ihre Mahnungen erfolglos waren und Sie die Rechnung bei uns einreichen.
    ! Außerdem bieten wir im stillen Verfahren einmalig den Nachkauf Ihrer aktuellen Außenstände an, sofern diese nicht älter als drei Monate sind.
Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten auch Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihre Kanzlei.