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Ihre Fragen

Einige besonders häufig gestellte Fragen beantworten wir auch hier.

1. Was genau macht die AnwVS (Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG)?
Anwälte in ganz Deutschland beauftragen uns, ihre Honorarforderungen effizient und kostengünstig einzuziehen. Dabei wird die anwaltliche Schweigepflicht strikt beachtet. Ihr Anwalt gewinnt dadurch Zeit, sich intensiver um seine Mandanten und damit um Sie zu kümmern. Wir sind die Institution in Deutschland, die anwaltliche Honorarforderungen im Auftrag von Anwälten verwaltet. Das von uns verwendete Verfahren wird in ähnlicher Form seit Jahrzehnten durch die Zusammenarbeit zwischen Arzt und privatärztlichen Verrechnungsstellen praktiziert. Zum Nutzen aller Beteiligten.

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2. Was passiert mit meinen Daten?
Wir erhalten von Ihrem Anwalt ausschließlich die für die Rechnungserstellung notwendigen Daten, produzieren damit Ihre Rechnung und versenden die Rechnung danach an Sie. Wir erfahren keine Einzelheiten zu Ihrem Fall, da für die Rechnungserstellung nur allgemeine Daten erforderlich sind, z.B. ob eine Gebühr für das Führen eines Prozesses angefallen ist. Selbstverständlich sind wir der anwaltlichen Schweigepflicht genau so strikt unterworfen wie Ihr Anwalt.

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3. Wozu dient die Einwilligungserklärung?
Aufgrund dieser Erklärung, die Sie vielleicht schon von Ihrem Arzt in ähnlicher Form kennen, darf Ihr Anwalt über AnwVS abrechnen. Das hilft ihm, Zeit zu gewinnen und Kosten zu senken. Sie können die Erklärung Ihrem Anwalt gegenüber jederzeit widerrufen. Sie erhalten Ihre Rechnung dann wieder unmittelbar von Ihrem Anwalt.

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4. Warum verschickt mein Anwalt seine Rechnungen nicht mehr selbst?
Durch die Teilnahme an AnwVS hat sich Ihr Anwalt dazu entschieden, den Anteil von Verwaltung und Administration an seiner täglichen Arbeit zu verringern. Er gewinnt dadurch Zeit für Sie und sein Kerngeschäft, die Rechtsberatung.

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5. Wann ist die Rechnung fällig?
Grundsätzlich sind Anwaltsrechnungen sofort fällig ( § 8 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). AnwVS gewährt Ihnen eine Zahlungsfrist von drei Wochen nach Rechnungsversand. Danach müssen Sie die Rechnung bezahlen. Wir teilen Ihnen das Fälligkeitsdatum auf der Rechnung mit.

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6. Was soll ich tun, wenn meine Rechnung falsch ist?
Wenn Ihre Rechnung falsch ist, rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0221/99384-300 an und teilen Sie uns Ihre Einwendungen mit. Wir nehmen dann mit Ihrem Anwalt Kontakt auf.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zu Einzelheiten der Beratung nicht Stellung nehmen können, da Ihr Rechtsanwalt der Schweigepflicht unterliegt und uns lediglich rechnungsbezogene Daten zur Verfügung stellt. Wir haben somit keine inhaltliche Kenntnis von Ihrem Fall und können Ihnen daher insbesondere keine Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihren Anwalt.

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7. Kann ich die Rechnung kürzen?
Die Kürzung der Rechnung ist nicht zulässig. Die Höhe der Rechnung ist gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Insbesondere ein Skontoabzug ist nicht gestattet. Falls Sie glauben, die Rechnung aus inhaltlichen Gründen kürzen zu müssen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Anwalt. Er wird die Rechnung dann prüfen und ggf. eine Gutschrift ausstellen, die Sie wiederum von AnwVS erhalten. Sie zahlen dann nur den verminderten Betrag.

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8. Was passiert, wenn ich eine Rechnung nicht bezahle?
Es kann immer vorkommen, dass man eine Rechnung übersieht. Sollten Sie nicht bezahlen, erhalten Sie von uns zunächst eine Erinnerung und danach eine kostenpflichtige Mahnung mit einer letzten Frist zur Zahlung. Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns zur Durchsetzung der Ansprüche gerichtlicher Hilfe bedienen. Die damit verbundenen, erheblichen, zusätzlichen Kosten müssen Sie dann ebenfalls tragen.

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9. Ich kann die Rechnung nicht sofort bezahlen oder den Betrag nicht auf einmal bezahlen. Was soll ich tun?
Rufen Sie uns an (0221/99384–300) montags bis freitags von 10 - 17 Uhr. Gemeinsam finden wir nach Prüfung Ihres Falles eine Lösung mit Ihnen, die sicherstellt, dass Ihr Anwalt sein Honorar bekommt und Sie nichts schuldig bleiben müssen.

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Fragen zu einer Rechnung von AnwVS

Sie haben eine Rechnung von uns bekommen und hierzu eine Frage? Gerne beantworten wir diese über unsere Service-Hotline montags bis freitags von 10 - 17 Uhr unter 0221/99384–300 oder per Fax unter 0221/99384–333.

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